Paleochora
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte, denn sie werden zusammen mit den österreichischen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen Vertrages.

1. Gültigkeit des Angebotes:
Die Gültigkeit des Reiseangebots ergibt sich aufgrund der im Internet auf unserer website angebotenen Leistungen. Die Preise gelten zum Zeitpunkt der Bestellung inklusive aller Abgaben und Margensteuer. Buchungsgebühren werden von uns keine verrechnet.

2. Anmeldung:
Die Buchung erfolgt ausschließlich elektronisch per e-mail. Wir setzen voraus, dass Sie sich über die Rechte und Pflichten anhand dieser Geschäfts- und der allgemeinen Reisebedingungen informiert haben. Wir bestätigen Ihre Reservierung, sobald uns Ihr Termin von den Leistungsträgern bestätigt wird, umgehend per e-mail.

3. Zahlungsbedingungen:
20% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung. Sobald der Betrag auf unserem Konto verbucht wurde, erhalten Sie von uns die Bestätigung des Zahlungseinganges, sowie die Buchungsbestätigung per e-mail. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristiger Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) bzw. Kurzaufenthalten bis 4 Nächte ist der volle Reisebetrag umgehend fällig. Die Reiseunterlagen (Hotel- bzw. Leihwagenvoucher) und Ihre Rechnung erhalten Sie von uns nach Zahlungseingang auf unserem Konto als PDF Dokumente per e-mail.
Die Verrechnung erfolgt ausschließlich in Euro. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das von uns angegebene Konto.
Allfällige Überweisungsspesen oder Wechselkursdifferenzen übernimmt der Kunde.

4. Stornogebühren
Im Falle einer Stornierung Ihrerseits verrechnen wir folgende Stornogebühren:
bis 30. Tag vor Ankunft 10%
ab 29.Tag bis 20. Tag vor Ankunft 20%
ab 19.Tag bis 10. Tag vor Ankunft 30% ab 9.Tag bis 4. Tag vor Ankunft 40%
ab 3.Tag (72 Stunden) vor Ankunft 60%
des Gesamtpreises
Im Falle der Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung, aus welchen Gründen auch immer, wird keine Rückvergütung gewährt.

5. Sonstiges
Gerichtsstand Wien, Österreich

Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum österreichischen Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93

Gemeinsam beraten im konsumentenpolitischen Beirat des österreichischen Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das österreichische Reisebürogewerbe. Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.

Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KschG) Verträge abschließen.

Die besonderen Bedingungen
* der vermittelten Reiseveranstalter,
* der vermittelten Transportunternehmungen, (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und
* der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.


A. Das Reisebüro als Vermittler

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.

1. Buchung/Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich oder fernmündlich erfolgen. (Fernmündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden). Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen.
Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 8 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-)Anzahlung verlangen.
Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträger beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.
Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere an Hand des TIM). Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

2.2. Informationen über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf
die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen
die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente
die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).

Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.
Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

4. Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

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